Anfang März wurde, für Viele nicht überraschend, durch das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dennoch ist eine Speicherungspflicht im Telekommunikationsgesetz weiterhin vorgesehen, denn der Umgang mit Art. 10 Grundgesetz ist nicht schlechthin unvereinbar. Außerdem ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht betroffen. Hauptsächlich besagt das ergangene Urteil: Die von den Anbietern von Telekommunikationsdiensten im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen aber noch nicht übermittelten, sondern bisher nur gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen und dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
Dennoch mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist….„eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG (Telekommunikationsgesetz) anordnen, … mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“
Das Gericht selbst sieht die Gefahr eines schweren Eingriffs: „Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Die hannoversche Landesbischöfin und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKM) Margot Käßmann ist in der Nacht zum 21. Februar 2010 nach dem Überfahren einer roten Ampel von der Polizei gestoppt worden. Weil Frau Käßmann auf die Beamten einen betrunkenen Eindruck machte, wurde eine Alkoholkontrolle angeordnet. Sie ergab eine Alkoholkonzentration von 1,54 Promille, welche gemäß der Rechtslage eine eine absolute Fahruntauglichkeit bedeutet und eine Straftat darstellt. Ein starkes Stück, möchte man meinen, doch die tatsächliche Dimension des Vorfalls liegt nicht in der Trunkenheitsfahrt der Bischöfin. Binnen kürzester Zeit eroberte Käßmann mit ihrer Tat die Titelseiten im deutschen Blätterwald, die Eskapade wurde zur Topmeldung jeder Nachrichtensendung. In diesem Zusammenhang sah sich Frau Käßmann zu der Verkündigung veranlasst, dass sie sich den rechtlichen Konsequenzen stellen werde. Das impliziert, dass es im deutschen Rechtssystem für jemanden mit der Bekanntheit, den Beziehungen und - nicht zuletzt - einem dicken moralischen Überzug plus Heiligenschein auch andere Möglichkeiten gäbe. Beispielsweise die, eine solche Sache einfach unter den Teppich kehren zu lassen. Am Ende hat Frau Käßmann ihre hohen kirchlichen Ämter hingeworfen. Doch niemand ist bislang auf die Idee gekommen, die Berufschristin zu fragen, ob sie wegen ihrer Alkoholfahrt zurückgetreten ist, oder ob sie zurückgetreten ist, weil sie bei ihrer Alkoholfahrt von der Polizei erwischt wurde? Jeder Mensch mit wenigstens zweistelligem IQ wird diese Frage richtig beantworten können. Und so bleibt am Ende für Frau Käßmann nicht nur der Vorwurf der Schnapsfahrt im Luxus-VW, sondern - evangelisch szenetypisch - auch der Verdacht der Heuchelei.
Eine dem Sitz her deutsche Firma - die Düsseldorfer Eucolog AG - wird durch das NATO-Hauptquartier beschuldigt, umfangreich in den afghanischen Drogenhandel verstrickt zu sein. Die Firma übernimmt in Afghanistan für das dortige NATO-Hauptquartier in Kabul diverse Dienstleistungen bis hin zu Reinigungs- und Wäschereiarbeiten für die internationalen Truppen.
Die Eucolog AG ist mit ihren Tätigkeiten in Afghanistan bereits seit 2006 keine unbekannte Nummer. Im März 2006 wurden 8 ihrer Mitarbeiter verschleppt, man vermutete damals zuerst, dass auch Deutsche darunter seien. Dies bestätigte sich nicht. Vier von ihnen (Mazedonier) wurden schließlich tot aufgefunden, die vier übrigen (Afghanen) wurden freigelassen.
Brisant: Die Eucolog AG gehört zum Firmengeflecht eines albanisch-mazedonischen Familienclans. Wer bereits hier einen diversen Anfangsverdacht sieht, ist in diesem Fall auf der richtigen Spur. So gibt es unter anderem von dem, im serbisch-albanischen Konflikt eingesetzten KFOR-Verbänden, seit langen Informationen über eine umfangreiche Beteiligung des Familienclans am weltweite Drogengeschäft und der sonstigen organisierten Kriminalität.
... in der Volksfront von Rechts unter besonderer Betrachtung der Notwendigkeit einer neuen JN
von Matthias Gärtner Wenn in Rundfunk und Presse von den „politischen Brandstiftern", dem „Wolf im Schafspelz" oder den „Rattenfängern von Rechts" die Rede hinsichtlich einer parlamentarischen Berichterstattung ist, so erkennen bewusst nicht nur die Angehörigen unserer Opposition, dass es sich in diesem Fall um den parlamentarischen Flügel der nationalen Bewegung im Format einer NPD handeln muss. Die allgemeine Normen- und Wertebesetzung geht in jedem politischen System mit der Entwicklung von Synonymen einher, die die Ausrichtung des Zeitgeistes an erwähnten Beispielen unschwer erkennen lässt. Stets lässt ein jeder vermuten, wer hinter den vermeintlichen „Guten" und wer hinter den vermeintlichen „Bösen" steckt. Das daraus zu beeinflussende Handlungs- und Meinungsspektrum der Rezipienten, in dieser Hinsicht nicht nur das des politisch interessierten Bürgers, sondern die Weltsicht der Allgemeinheit des Volkes betreffend, wird durch eine politisch motivierte Vorzeichengebung bestimmt. Die dadurch im Sinne des Verursachers manipulierte Wahrnehmung von Gut und Böse oder auch richtig und falsch, erzeugt leider in weiten Teilen der bundesrepublikanischen Gesellschaft einen Immunisierungseffekt zu Ungunsten nationalpolitischer Alternativen im Bereich realexistierender Probleme. Im Zentrum der politischen Betrachtung steht dann nicht mehr ein zu verhandelndes Problem oder die Ursache und eine daraus zu ziehende Methode zur Modellierung sozialer Prozesse, sondern eine Realpolitik unter dem ideologisch eingefärbten bundesrepublikanischen Politikdogma, das fernab der im Gewand der bürgerlichen Freiheiten gemantelten Selbstlegitimation den Tätigkeits- und Wirkungsrahmen des gemeinen Parlamentariers kennzeichnet.
Nach der Devise des Psychologen Kurt Lewin, der die Konditionierung der deutschen Nachkriegsgesellschaft zu einer allgemeinen völkischen „Umerziehung" vorbereitete, ist das Einwirken politischer Ideologie auf das heutige gesellschaftliche Leben von alles umfassender Wirksamkeit, deren eigenständige soziale Reproduktion (genannt: Self-Re-Education [Selbstumerziehung]) zugleich gewährleistet ist. Dazu ist der „allgemeine demokratische Grundkonsens" das Ergebnis einer Langzeitstrategie, die nicht nur die Normen der politischen Strukturen erfasst, wie auf den ersten Blick zu vermuten ist, sondern in einem weit überwiegenderen Teil die persönlich-emotionale Ebene und die soziale Bedingtheit der Gesellschaft tangiert und integriert. Der Charakter der Ideologiepolitik ist im heutigen sozialen Leben also total. In einer sich diametral zu dieser Ideologie stehenden organisierten Oppositionsbewegung wird eine alleinige und ausschließlich parlamentarische Lösung von Seiten deutscher Nationalisten nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Das politische Ergebnis besteht in Form eines souveränen Deutschlands, einer solidarischen Volksgemeinschaft und einer auf Tradition und Kultur fußenden Schicksalsgemeinschaft, die die aktuellen gesellschaftlichen Probleme zu erkennen und lösen vermag, sind mit den Parlamenten, jedoch nicht ausschließlich mit diesen zu erreichen. An dem Deckmäntelchen des „demokratischen Grundkonsens" haften positiv aufgeladene Emotionen, die beim „durchschnittlichen" Einzelnen sofortige kognitive Abwehrreaktionen hervorrufen, insofern stigmatisierte politische Ansichten (wie die des deutschen Nationalismus im allgemeinen) geäußert werden.